Information: Das spanische Gesetz erlaubt den Antrag der Steuernummer Spanien über Dritte zugelassene Dienstleister (“gestoria”) abzuwickeln. Eine extra hierfür erstellte Spezialvollmacht erspart dem Antragsteller das persönliche Erscheinen bei der Ausländerbehörde (“extranjeria”) oder Nationalpolizei (“policia nacional”).

Voraussichtliche Abwicklungszeit für die Steuernummer Spanien
Das Ausfüllen des Formulars beträgt weniger als 3 Minuten.
Nach dem Eingang Ihrer Dokumente (Antragspapiere und Ausweis) erhalten Sie die Steuernummer innerhalb von circa 10 bis 14 Tagen.

Kommen Zusatzkosten auf mich zu?
Nein. In unseren Preisen sind bereits die Verwaltungsgebühren (ca. 20 €), die Legalisierungskosten des Ausweises(ca.45€) und die Versandkosten (Abholung und Rücksendung) enthalten.

Wie sieht die Steuernummer Spanien aus?
Die Steuernummer Spanien ist ein DIN A4 Beleg mit den persönlichen Daten und einem Stempel der Ausländerbehörde. Die Steuernummer Spanien ist kein Ausweisdokument, sondern immer zusätzlich zum Ausweis vorzulegen.

Wie lange ist die Steuernummer Spanien gültig?
Die Steuernummer Spanien wird nur einmal erteilt und ist über den Tod hinaus gültig. Wir raten Ihnen daher das Orginal gut zu verwahren.

Vollmacht Steuernummer Spanien
Eine Vollmacht ist ein Schriftstück in dem eine Person eine Befugnis an eine dritte Person weiter gibt. Bei der Spezial- Vollmacht für die Beantragung der Steuernummer Spanien erteilen sie lediglich Vollmacht die Steuernummer Spanien zu beantragen.

Steuernummer Spanien über die Botschaft beantragen
Sie können die Steuernummer Spanien über das spanische Konsulat oder die Botschaft beantragen. Die Wartezeiten betragen üblicherweise bis zu 12 Wochen. Treten Sie für weitere Informationen mit dem für Sie zuständigen Konsulat oder Botschaft in Kontakt und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin für die Beantragung über das Konsulatsbüro.