Warum man die Aktivierung der Steuernummer Spanien nicht versäumen sollte
|Ein Irrglaube ist, dass man mit dem Ausdruck der Steuernummer Spanien bereits am Wirtschaftskreislauf teilnehmen kann. So einfach macht es der spanische Staat den gewilltem Steuerzahler leider nicht. Nach Ausstellung der Steuernummer von der Ausländerbehörde, Policia Nacional oder dem spanischen Konsulat muss die Steuernummer Spanien noch vom spanischen Finanzamt aktiviert (“alta en el censo de obligados tributarios”) werden.
Versäumt der Ausländer diesen letzten Akt, kann es zu Strafen gegen ihn führen. Immer dann wenn direkte Steuern fällig werden, beispielsweise beim Immobilienkauf oder Autokauf in Spanien. Ohne die Aktivierung oder besser gesagt Einmeldung der Steuernummer Spanien im Register des Finanzamt kann die Steuer nicht dem Steuerzahler zugeordnet werden. Das Finanzamt lehnt dann die Steuerzahlung zunächst ab und verlangt nach der Aktivierung. Sollte der Steuerzahler, wissentlich oder nicht dieses nicht nachholen, leitet das Finanzamt automatisch das Forderungsmanagement (30% auf Steuergrundbetrag) ein.
Daher sollte man möglichst rasch nach Ausstellung der Steuernummer Spanien (der Ausdruck ist 3 Monate gültig) die Aktivierung der Steuernummer Spanien nachholen. Sie können dies persönlich bei dem für Sie zuständigen Haupt-Finanzamt erledigen oder einen Dienstleister mit der “alta en el censo” beauftragen.
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