Neue Verwaltungsverordnung vom 12. Januar 2015 wieder ausser Kraft

@aktuell: Dieses Verfahren wurde vorerst wieder ausgesetzt und es gilt wieder unser neues Verfahren.

Die Extranjeria plant eine neue Verwaltungsverordnung umzusetzen, die den Nicht Residenten die Beantragung der NIE Steuernummer deutlich erschwert.

Ab dem Stichtag 12. Januar 2015 können NIE Anträge nicht mehr über Dritte eingereicht werden. Das heißt der potenzielle NIE Anwärter muss entweder persönlich vor Ort antreten (nach vorheriger Terminabsprache; Problem: unterschiedliche Uhrzeiten bei 2 oder mehreren Antragstellern).

Alternative Notarvollmacht
Der Anwärter hat sonst noch die Möglichkeit über eine spanische Notarvollmacht einen Dienstleister zu beauftragen.
In beiden Vorgehensweisen ist ein persönliches Erscheinen in Spanien zwingend erforderlich.

Historie
Bereist 2012 war für 4 Monate die Beantragung der Steuernummer nur persönlich möglich. Das heisst selbst ein Millionär musste die lange Warteschlangen über sich ergehen lassen.
wir informierten hier
http://pm.connektar.de/immobilien/mallorcas-regierung-nimmt-rasanten-u-turn-in-sachen-nie-nummer-steuernummer-beantragung-vor-1446

Hintergrund
Wir betreiben aktuell viel Lobby Arbeit um die Umsetzung dieser Verwaltungsverordnung zu verhindern, aber es ist davon auszugehen, dass die Behörde/Polizei diese umsetzen wird, da auch bereits andere Provinzen dies so handhaben. Hintergrund der Umstellung sei, dass die Vermutung nahe liege, dass bei der NIE Antragstellung oft dubiose Anträge eingereicht seien wurden. Zum Beispiel überprüft die Polizei auf Vorbestrafungen in Spanien usw. In der Vergangenheit hat eine bekannte Kanzlei/Bufete NIE beantragt und es stellte sich heraus, dass die Antragsteller nicht existierten/ bzw. gar keine Anträge gestellt hatten. Das Ganze flog auf auf als für die vermeintlichen Antragsteller, Zahlungsmandate nach England geschickt wurden.

Praxis
In der Praxis ist dies eine ganz großes Problem beispielsweise für Immobilienkäufer, die in einer gewissen Frist (Optionsvertrag) die Steuernummer vorlegen müssen. Notare werden/können die Beurkundung verweigern sollte das NIE Zertifikat nicht vorliegen. Denn der Käufer muss ja innerhalb von 30 Tagen Grunderwerbsteuern (8% + Staffelung) zahlen und der Notar kann den Käufer nicht in das Risiko laufen lassen, diesen Zahlungstermin nicht zu erfüllen.