N.I.E. Verfahrens-Änderung 2015 

die Beantragung der NIE-Nummer wurde Anfang Januar erheblich erschwert

@aktuell: Dieses Verfahren wurde vorerst wieder ausgesetzt und es gilt wieder unser neues Verfahren.

Ohne die Identifikationsnummer für Nicht-Spanier, kurz: N.I.E., geht für Ausländer in Spanien nichts. Für jedwede wirtschaftliche Aktivität, ob Haus- oder Wohnungskauf, Firmengründung oder ein Kredit wird sie benötigt. Das gilt sowohl für Residenten als auch für Nicht-Residenten.

Für nicht in Spanien lebende Personen wird dieBeantragung der NIE-Nummer künftig allerdings erheblich erschwert. Konnte man bislang eine so genannte Gestoria beauftragen, die Nummer zu beantragen, ohne persönlich anwesend zu sein, geht das ab dem 12. Januar 2015 nicht mehr. Der NIE-Anwärter muss entweder persönlich beim Termin auf dem Amt anwesend sein,oder einen Dritten notariell beuaftragen. Aber: Auch für den Notartermin muss er persönlich anwesend sein

Das kann vor allem beim Hauskauf ein Problem darstellen. Angenommen, der Kaufinteressent lebt im Ausland und besitzt noch keine NIE-Nummer. Jeder Notar wird sich künftig hüten, einen Kaufvertrag zu beurkunden, solange die NIE nicht vorliegt. Warum? Ganz einfach: Der Käufer könnte aus der 30-Tagesfrist für die Grunderwerbsteuer fallen. Danach müsste er zusätzlich fünf Prozent vom Grunderwerbsteuerbetrag als Strafe zahlen.

Aus Behördensicht ist dieser Schritt allerdings sinnvoll, bedenkt man die Bedeutung der NIE-Nummer. In der Vergangenheit ist es immer wieder zu Phantom-Anmeldungen gekommen. Mit den NIE-Nummern dieser Personen ist ohne deren Wissen Schindluder getrieben worden.


Doch es gibt eine LÖSUNG: Wir von “Steuernummer Spanien” bieten für Kunden maßgeschneiderten Service an, die NIE zu beantragen ohne nach Spanien reisen zu müssen. Nicht umsonst sind wir seit Jahren derschnellste Anbieter für NIE Steuernummern und bieten eine Reihe von Dienstleistungen an, wie etwa unsere beliebte24h Express-Beantragung.